Wissen kompakt

    Glossar Schlichtung

    Begriffe und Erklärungen rund um Schlichtung, Schlichtungsverfahren und Schlichtungsstellen.

    ODR pro: Softwarelösung für Schlichtungsstellen

    Digitalisieren Sie Ihre Verfahren von der Beschwerde bis zur Lösung – DSGVO‑konform, KI‑ready und sofort einsatzbereit. Funktionen, Hosting-Modelle und Referenzen finden Sie auf der Produktseite.

    A

    • ADR (Alternative Streitbeilegung)

      Sammelbegriff für außergerichtliche Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten, z. B. Schlichtung, Mediation oder Schiedsverfahren. Ziel sind schnelle, kostengünstige und einvernehmliche Lösungen.

    • Aktenzeichen

      Eindeutige Kennung eines Verfahrens, über die der Fall zugeordnet und nachverfolgt wird.

    • Annahmefrist

      Frist, innerhalb derer ein Schlichtungsvorschlag oder Vergleich anzunehmen ist.

    • Antrag / Antragstellung

      Eingang der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle. Ab diesem Zeitpunkt gelten Fristen und häufig wird die Verjährung gehemmt.

    B

    • Barrierefreiheit

      Gestaltung von Verfahren und IT so, dass sie ohne Hindernisse genutzt werden können (z. B. Screenreader‑Unterstützung, klare Sprache).

    • Beschwerdeführer:in (Verbraucher:in)

      Person, die den Antrag bei der Schlichtungsstelle einreicht.

    • Branchenspezifische Schlichtungsstelle

      Fachlich spezialisierte Stelle (z. B. Energie, Verkehr, Telekommunikation), die nur für ihren Sektor zuständig ist.

    C

    • Case‑Management

      Steuerung des Arbeitsablaufs innerhalb der Schlichtungsstelle – inkl. Zuweisung, Bearbeitungsstatus, Eskalation und Controlling.

    • Chronologie

      Zeitliche Abfolge aller wesentlichen Verfahrensschritte und Ereignisse in der Fallakte.

    D

    • Datenschutz (DSGVO)

      Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verfahren – u. a. Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und Datensicherheit.

    • Digitale Fallakte

      Zentraler, sicherer Speicherort für alle Verfahrensdaten, Dokumente und Kommunikation.

    E

    • Einigungsquote

      Kennzahl über den Anteil erfolgreich beendeter Verfahren durch Einigung im Verhältnis zu allen abgeschlossenen Verfahren.

    F

    • Frist / Fristenmanagement

      Zeitvorgaben für Stellungnahmen, Annahme von Vorschlägen oder Nachreichungen; digital verwaltet zur Termin- und Eskalationssteuerung.

    H

    • Hemmung der Verjährung

      Der Anspruch verjährt nicht weiter, solange das Verfahren läuft; die genaue Rechtsfolge richtet sich nach Gesetz und Verfahrensordnung.

    K

    • Kosten / Gebühren

      Regelungen, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen. Viele Verbraucherschlichtungen sind für Verbraucher kostenfrei.

    M

    • Mediation

      Freiwilliges, strukturiertes Verfahren, in dem ein:e Mediator:in die Kommunikation moderiert. Im Unterschied zur Schlichtung wird kein eigener Lösungsvorschlag unterbreitet.

    N

    • Neutralität & Unabhängigkeit

      Grundprinzipien der Streitbeilegung: Die Stelle und ihre Mitarbeitenden dürfen keine Interessen einer Partei vertreten.

    O

    • ODR (Online-Streitbeilegung)

      Digitale Abwicklung von ADR-Verfahren. Bezieht sich allgemein auf online geführte Verfahren sowie historisch auf die EU-OS-Plattform. Auch ohne Plattform nutzen viele Stellen heute vollständig digitale Verfahren.

    • Ombudsstelle / Ombudsmann

      Unabhängige Schlichtungs- oder Beschwerdestelle, häufig in regulierten Branchen, die auf faire und außergerichtliche Einigungen hinarbeitet.

    Q

    • Qualitätskriterien

      Mindeststandards für anerkannte Stellen (z. B. Unabhängigkeit, Transparenz, Fachkunde, zügige Bearbeitung).

    R

    • Ruhendstellung / Aussetzung

      Vorübergehendes Pausieren des Verfahrens, z. B. bei Vergleichsverhandlungen oder externen Klärungen.

    S

    • Sammelfall

      Bündelung gleichartiger Fälle (z. B. mehrere Beschwerden zu demselben Ereignis) zur effizienten Bearbeitung.

    • Schiedsverfahren

      Privates, rechtsförmiges Verfahren mit Schiedsspruch, der wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar sein kann. Von der konsensorientierten Schlichtung zu unterscheiden.

    • Schlichter:in

      Neutrale, unabhängige Person der Schlichtungsstelle, die das Verfahren leitet und ggf. einen Schlichtungsvorschlag macht.

    • Schlichtung

      Strukturiertes, ergebnisoffenes Verfahren, in dem eine neutrale Person die Parteien zu einer Einigung führt oder einen Vorschlag unterbreitet.

    • Schlichtungsverfahren

      Der gesamte Ablauf von der Antragstellung über Stellungnahmen bis zu Vergleich oder Schlichtungsvorschlag. Geregelt durch die Verfahrensordnung der Stelle.

    • Schlichtungsvorschlag

      Von der Schlichtungsstelle erarbeiteter Lösungsvorschlag. Die Parteien können ihn innerhalb einer Frist annehmen oder ablehnen.

    • Stellungnahme

      Schriftliche Äußerung der Parteien zum Sachverhalt oder zum Schlichtungsvorschlag.

    • Streitwert

      Monetärer Wert des Streitgegenstands; kann Auswirkungen auf Zuständigkeiten oder Kosten haben.

    U

    • Universalschlichtungsstelle des Bundes

      Zentrale Stelle für Verbraucherstreitigkeiten, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zuständig ist.

    • Unternehmen / Antragsgegner

      Gegenpartei im Verfahren, zu der die Beschwerde erhoben wird.

    V

    • Verbraucherschlichtungsstelle

      Beim Bundesamt für Justiz anerkannte Stelle, die Streitigkeiten zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen außergerichtlich beilegt. Muss unabhängig, unparteiisch und fachkundig arbeiten.

    • Verfahrensbeendigung

      Abschluss ohne Einigung (z. B. Unzulässigkeit, Rücknahme, Erfolglosigkeit) oder mit Einigung/Annahme des Vorschlags.

    • Verfahrensordnung

      Regelwerk der Schlichtungsstelle zum Ablauf (Fristen, Kommunikation, Datennutzung, Kosten, Rechte und Pflichten).

    • Vergleich / Einigung

      Einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien, mit der das Verfahren beendet wird.

    • Vertraulichkeit

      Inhalte des Verfahrens sind grundsätzlich nicht öffentlich; Weitergabe ist nur in gesetzlich erlaubten oder vereinbarten Fällen zulässig.

    • Vollmacht / Beistand

      Ermächtigung einer Person, eine Partei zu vertreten bzw. zu unterstützen; Vorlage kann erforderlich sein.

    • VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

      Deutsches Gesetz, das Anforderungen, Zuständigkeiten und Qualitätskriterien für Verbraucherschlichtungsstellen regelt und die EU‑ADR‑Richtlinie umsetzt.

    Z

    • Zulässigkeit

      Formale Eingangsvoraussetzungen (z. B. vorheriger Klärungsversuch, ausreichende Angaben, kein paralleles Gerichtsverfahren).

    • Zuständigkeit

      Prüfung, ob die Schlichtungsstelle sachlich, örtlich und persönlich für den Fall zuständig ist.

    • Zustellungsnachweis

      Beleg für den Zugang von Dokumenten/Entscheidungen bei den Parteien (digital oder postalisch).