Glossar Schlichtung
Begriffe und Erklärungen rund um Schlichtung, Schlichtungsverfahren und Schlichtungsstellen.
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A
ADR (Alternative Streitbeilegung)
Sammelbegriff für außergerichtliche Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten, z. B. Schlichtung, Mediation oder Schiedsverfahren. Ziel sind schnelle, kostengünstige und einvernehmliche Lösungen.
Aktenzeichen
Eindeutige Kennung eines Verfahrens, über die der Fall zugeordnet und nachverfolgt wird.
Annahmefrist
Frist, innerhalb derer ein Schlichtungsvorschlag oder Vergleich anzunehmen ist.
Antrag / Antragstellung
Eingang der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle. Ab diesem Zeitpunkt gelten Fristen und häufig wird die Verjährung gehemmt.
B
Barrierefreiheit
Gestaltung von Verfahren und IT so, dass sie ohne Hindernisse genutzt werden können (z. B. Screenreader‑Unterstützung, klare Sprache).
Beschwerdeführer:in (Verbraucher:in)
Person, die den Antrag bei der Schlichtungsstelle einreicht.
Branchenspezifische Schlichtungsstelle
Fachlich spezialisierte Stelle (z. B. Energie, Verkehr, Telekommunikation), die nur für ihren Sektor zuständig ist.
C
Case‑Management
Steuerung des Arbeitsablaufs innerhalb der Schlichtungsstelle – inkl. Zuweisung, Bearbeitungsstatus, Eskalation und Controlling.
Chronologie
Zeitliche Abfolge aller wesentlichen Verfahrensschritte und Ereignisse in der Fallakte.
D
Datenschutz (DSGVO)
Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verfahren – u. a. Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und Datensicherheit.
Digitale Fallakte
Zentraler, sicherer Speicherort für alle Verfahrensdaten, Dokumente und Kommunikation.
E
Einigungsquote
Kennzahl über den Anteil erfolgreich beendeter Verfahren durch Einigung im Verhältnis zu allen abgeschlossenen Verfahren.
F
Frist / Fristenmanagement
Zeitvorgaben für Stellungnahmen, Annahme von Vorschlägen oder Nachreichungen; digital verwaltet zur Termin- und Eskalationssteuerung.
H
Hemmung der Verjährung
Der Anspruch verjährt nicht weiter, solange das Verfahren läuft; die genaue Rechtsfolge richtet sich nach Gesetz und Verfahrensordnung.
K
Kosten / Gebühren
Regelungen, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen. Viele Verbraucherschlichtungen sind für Verbraucher kostenfrei.
M
Mediation
Freiwilliges, strukturiertes Verfahren, in dem ein:e Mediator:in die Kommunikation moderiert. Im Unterschied zur Schlichtung wird kein eigener Lösungsvorschlag unterbreitet.
N
Neutralität & Unabhängigkeit
Grundprinzipien der Streitbeilegung: Die Stelle und ihre Mitarbeitenden dürfen keine Interessen einer Partei vertreten.
O
ODR (Online-Streitbeilegung)
Digitale Abwicklung von ADR-Verfahren. Bezieht sich allgemein auf online geführte Verfahren sowie historisch auf die EU-OS-Plattform. Auch ohne Plattform nutzen viele Stellen heute vollständig digitale Verfahren.
Ombudsstelle / Ombudsmann
Unabhängige Schlichtungs- oder Beschwerdestelle, häufig in regulierten Branchen, die auf faire und außergerichtliche Einigungen hinarbeitet.
Q
Qualitätskriterien
Mindeststandards für anerkannte Stellen (z. B. Unabhängigkeit, Transparenz, Fachkunde, zügige Bearbeitung).
R
Ruhendstellung / Aussetzung
Vorübergehendes Pausieren des Verfahrens, z. B. bei Vergleichsverhandlungen oder externen Klärungen.
S
Sammelfall
Bündelung gleichartiger Fälle (z. B. mehrere Beschwerden zu demselben Ereignis) zur effizienten Bearbeitung.
Schiedsverfahren
Privates, rechtsförmiges Verfahren mit Schiedsspruch, der wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar sein kann. Von der konsensorientierten Schlichtung zu unterscheiden.
Schlichter:in
Neutrale, unabhängige Person der Schlichtungsstelle, die das Verfahren leitet und ggf. einen Schlichtungsvorschlag macht.
Schlichtung
Strukturiertes, ergebnisoffenes Verfahren, in dem eine neutrale Person die Parteien zu einer Einigung führt oder einen Vorschlag unterbreitet.
Schlichtungsverfahren
Der gesamte Ablauf von der Antragstellung über Stellungnahmen bis zu Vergleich oder Schlichtungsvorschlag. Geregelt durch die Verfahrensordnung der Stelle.
Schlichtungsvorschlag
Von der Schlichtungsstelle erarbeiteter Lösungsvorschlag. Die Parteien können ihn innerhalb einer Frist annehmen oder ablehnen.
Stellungnahme
Schriftliche Äußerung der Parteien zum Sachverhalt oder zum Schlichtungsvorschlag.
Streitwert
Monetärer Wert des Streitgegenstands; kann Auswirkungen auf Zuständigkeiten oder Kosten haben.
U
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrale Stelle für Verbraucherstreitigkeiten, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zuständig ist.
Unternehmen / Antragsgegner
Gegenpartei im Verfahren, zu der die Beschwerde erhoben wird.
V
Verbraucherschlichtungsstelle
Beim Bundesamt für Justiz anerkannte Stelle, die Streitigkeiten zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen außergerichtlich beilegt. Muss unabhängig, unparteiisch und fachkundig arbeiten.
Verfahrensbeendigung
Abschluss ohne Einigung (z. B. Unzulässigkeit, Rücknahme, Erfolglosigkeit) oder mit Einigung/Annahme des Vorschlags.
Verfahrensordnung
Regelwerk der Schlichtungsstelle zum Ablauf (Fristen, Kommunikation, Datennutzung, Kosten, Rechte und Pflichten).
Vergleich / Einigung
Einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien, mit der das Verfahren beendet wird.
Vertraulichkeit
Inhalte des Verfahrens sind grundsätzlich nicht öffentlich; Weitergabe ist nur in gesetzlich erlaubten oder vereinbarten Fällen zulässig.
Vollmacht / Beistand
Ermächtigung einer Person, eine Partei zu vertreten bzw. zu unterstützen; Vorlage kann erforderlich sein.
VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
Deutsches Gesetz, das Anforderungen, Zuständigkeiten und Qualitätskriterien für Verbraucherschlichtungsstellen regelt und die EU‑ADR‑Richtlinie umsetzt.
Z
Zulässigkeit
Formale Eingangsvoraussetzungen (z. B. vorheriger Klärungsversuch, ausreichende Angaben, kein paralleles Gerichtsverfahren).
Zuständigkeit
Prüfung, ob die Schlichtungsstelle sachlich, örtlich und persönlich für den Fall zuständig ist.
Zustellungsnachweis
Beleg für den Zugang von Dokumenten/Entscheidungen bei den Parteien (digital oder postalisch).